Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson

Bei Erholungsurlaub, Krankheit oder anderer Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen erwerbsmäßigen Ersatzpflege für längstens 4 Wochen, bis zu € 1.431,- je Kalenderjahr.
Wir übernehmen die "Urlaubspflege" auch stunden- und tageweise.